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Projektvermittlung als Unternehmensberater


Als Projektvermittlung für Freiberufler vermitteln wir Projekte aus dem Bereich Unternehmensberatung an Freiberufler. Projekte finden leicht gemacht.

Die Tätigkeit des Unternehmensberaters unterliegt in Deutschland keinem Berufsschutz. Österreich bildet mit der Gewerbeordnung im europäischen Raum die einzige Ausnahme und definiert: Laut GewO § 29 sind für den Umfang der Gewerbeberechtigung insbesondere die für die Ausübung erforderlichen eigentümlichen Arbeitsvorgänge, die historische Entwicklung sowie die in den beteiligten gewerblichen Kreisen bestehenden Anschauungen und Vereinbarungen maßgebend.(Zitat WKO).

Jeder in der Unternehmensberatung Tätige kann sich Unternehmensberater nennen. Dies führt in der
Praxis insbesondere im Bereich der Wirtschaftsberatung zu ungewünschten Erscheinungen:
Als Unternehmensberatung getarnt werden Dienstleistungen (z.B. Versicherungen) ausgewählter
Vertragspartner angeboten, was mit einem unabhängigen und objektiven Beratungsprozess wenig
zu tun hat.

In Deutschland unterliegen selbstständige und qualifizierte Unternehmensberater in der Regel nicht der Gewerbeordnung, sondern üben eine freiberufliche Tätigkeit aus. Dazu gehört gemäß der in § 18
Abs. 1 EStG aufgeführten Katalogberufe (neben der Tätigkeit von Ärzten, Rechtsanwälten oder
Steuerberatern) auch die selbstständige Berufstätigkeit der beratenden Volks- und Betriebswirte.
Das Bild des beratenden Betriebswirtes entspricht dabei im Regelfall dem des
Unternehmensberaters. Voraussetzung für eine freiberufliche Tätigkeit ist dessen Qualifikation,
hier in der Regel ein betriebswirtschaftliches Hochschulstudium und damit, dass der betreffende
Selbständige „auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird“
(§ 18 EStG). Eine Ausnahme bildet hierbei der Beruf 'staatlich geprüfter Betriebswirt', der lt.
ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, das Mindestmaß an Qualifikation für
einen beratenden Betriebswirt widerspiegelt. Damit ist durchaus eine Abgrenzung des
Berufsbildes möglich.

Die Qualifikation zur Unternehmensberatung erlangt aus akademischer Perspektive
in der Regel derjenige, welcher nach einem wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulstudium
oder einem Hochschulstudium mit betriebswirtschaftlichem Zusatzstudium eine
Berufserfahrung von mindestens drei Jahren vorweisen kann oder in diesem Zeitraum als
Junior Consultant in einer Unternehmensberatung tätig war.

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