Projektvermittlung als Unternehmensberater
Als Projektvermittlung für Freiberufler vermitteln wir Projekte
aus dem Bereich Unternehmensberatung an Freiberufler. Projekte finden leicht
gemacht.
Die Tätigkeit
des Unternehmensberaters unterliegt in Deutschland keinem Berufsschutz. Österreich bildet mit der Gewerbeordnung im europäischen Raum die einzige
Ausnahme und definiert: Laut GewO § 29 sind für den Umfang der
Gewerbeberechtigung insbesondere die für die Ausübung erforderlichen
eigentümlichen Arbeitsvorgänge, die historische Entwicklung sowie die in den
beteiligten gewerblichen Kreisen bestehenden Anschauungen und Vereinbarungen
maßgebend.(Zitat WKO).
Jeder in der
Unternehmensberatung Tätige kann sich Unternehmensberater nennen. Dies führt in
der
Praxis insbesondere im Bereich der Wirtschaftsberatung zu ungewünschten
Erscheinungen:
Als Unternehmensberatung getarnt werden Dienstleistungen (z.B.
Versicherungen) ausgewählter
Vertragspartner angeboten, was mit einem
unabhängigen und objektiven Beratungsprozess wenig
zu tun hat.
In
Deutschland unterliegen selbstständige und qualifizierte Unternehmensberater in
der Regel nicht der Gewerbeordnung, sondern üben eine freiberufliche Tätigkeit
aus. Dazu gehört gemäß der in § 18
Abs. 1 EStG aufgeführten Katalogberufe
(neben der Tätigkeit von Ärzten, Rechtsanwälten oder
Steuerberatern) auch die
selbstständige Berufstätigkeit der beratenden Volks- und Betriebswirte.
Das
Bild des beratenden Betriebswirtes entspricht dabei im Regelfall dem des
Unternehmensberaters. Voraussetzung für eine freiberufliche Tätigkeit ist dessen
Qualifikation,
hier in der Regel ein betriebswirtschaftliches Hochschulstudium
und damit, dass der betreffende
Selbständige „auf Grund eigener Fachkenntnisse
leitend und eigenverantwortlich tätig wird“
(§ 18 EStG). Eine Ausnahme bildet
hierbei der Beruf 'staatlich geprüfter Betriebswirt', der lt.
ständiger Rechtsprechung
des Bundesfinanzhofes, das Mindestmaß an Qualifikation für
einen beratenden
Betriebswirt widerspiegelt. Damit ist durchaus eine Abgrenzung des
Berufsbildes
möglich.
Die
Qualifikation zur Unternehmensberatung erlangt aus akademischer Perspektive
in
der Regel derjenige, welcher nach einem wirtschaftswissenschaftlichen
Hochschulstudium
oder einem Hochschulstudium mit betriebswirtschaftlichem
Zusatzstudium eine
Berufserfahrung von mindestens drei Jahren vorweisen kann
oder in diesem Zeitraum als
Junior Consultant in einer Unternehmensberatung
tätig war.